Sportverein Leibesübungen e.V.
Sportverein Leibesübungen e.V.

Vereinssatzung

In unserer Vereinssatzung erfahren Sie alles Wesentliche zu unserem Verein. Informieren Sie sich hier über die Gründe und den Zweck unserer Gemeinschaft.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Sportverein führt den Namen „Leibesübungen e.V.". Er hat seinen Sitz in Dresden. Er ist in das Vereinsregister unter der Geschäftsnummer VR1717 eingetragen.
(2) Der Verein erkennt die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Kreissportbundes Dresden an. Er strebt die Mitgliedschaft in den Fachverbänden des Kreissportbundes Dresden e.V., deren Sportarten im Verein betrieben werden, an und anerkennt deren Satzungen und Ordnungen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zwecke, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke". Er hat die Aufgabe, die im Verein Sporttreibenden organisatorisch, sportlich und gesellschaftlich zu fördern.
Abteilungen:
I. Fußball
II. Volleyball
III. Schwimmen, Wasserball IV. Surfen, Badminton
(2) Er hat keine wirtschaftlichen Interessen.
(3) Die Organe des Vereines üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(4) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines.


§3 Gliederung
Die einzelnen Abteilungen betreiben keine selbstständige Haushaltführung. Unter Leitung des Vorstandes werden die Finanzen verantwortlich verwaltet. Die verbindliche Ordnung für die einzelnen Sportarten werden vom Vorstand separat beschlossen.


§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereines kann jeder Kunststudent der Stadt Dresden sowie einzelne Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Stadt Dresden und jede juristische Person werden.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinsatzung beim Sitz des Vereines in der Geschäftsstelle (Bürohaus Liststr.10, 01027 Dresden) zu beantragen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet werden. Bei Aufnahmeanträgen von Minderjährigen ist eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch a) Austritt b) Tod c) Ausschluss.
(4) Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
(5) Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden: a) wegen Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen
 b) wegen Zahlungsrückständen mit Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung c) wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereines oder groben unsportlichem Verhalten
d) wegen unehrenhafter Haltung.
In den Fällen a),c), und d) ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Es ist zu der Verhandlung des Vorstandes über den Ausschluss schriftlich zu laden. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und ist zu begründen.
6) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereines. Andere Ansprüche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes gegen den Verein müssen binnen sechs Monate nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft in Schriftform dargelegt und geltend gemacht werden.


§5 Rechte und Pflichten
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Teilnahme der Mitglieder an den von den Fachverbänden organisierten Sportstätten regelt sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Fachverbandes.
(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend den Satzungen und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Fairness verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe und die Zahlungsweise der Beiträge beschließt der Vorstand.


§6 Maßregelungen
(1) Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung verstoßen oder sich eines Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder eines unsportlichen Vergehens schuldig gemacht haben, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßregelungen verhängt werden:
a) Verweis
b) Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins auf die Dauer von bis zu vier Wochen.
(2) Der Bescheid über die Maßregelungen, die gegenüber Ehrenmitgliedern nicht möglich ist, ist schriftlich dem Mitglied zu zustellen. Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen, Berufung einzulegen.


§7 Organe
Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand.


§8 Die Mitgliederversammlung
(1) Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zuständig für: a) die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
b) die Entgegennahme des Berichtes des Kassenprüfers
c) die Entlastung und die Wahl des Vorstandes
d) die Wahl des Kassenprüfers
e) die Beschlussfassung der Anträge
f) die Entscheidung über die Berufung gegen den abgelehnten Entscheid des Vorstandes nach §4/2 g) die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
(2) Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, sie sollte im I. Quartal durchgeführt werden.

 (3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn es:
a) der Vorstand beschließt oder
b) 30 v.H. der Mitglieder beantragen.
(4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge auf Satzungsänderung müssen dem Vorstand mindestens eine Woche vor Termin der Versammlung schriftlich mit dem genauen Wortlaut der Satzungsänderung mitgeteilt werden.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Satzungsänderungen erfordern eine Dreiviertelmehrheit.
(6) Anträge können gestellt werden: a) von jedem Mitglied oder
b) vom Vorstand.
(7) Über Anträge kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden des Vereins eingereicht werden. Später eingegangene Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit von einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind ausgeschlossen.
(8) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet werden muss.


§9 Stimmrecht und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind die Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; gewählt werden können Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
(3) Die Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gast teilnehmen.


§10 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Der Vorstand hat folgende Ämter: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart und weitere Vorstandsmitglieder.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
(3 Zur gesetzlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart berufen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind von der Vertretung ausgeschlossen. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart sind gesamtvertretungsberechtigt.
(4) Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er kann andere Vorstandsmitglieder mit der Leitung beauftragen.
(5) Über die Durchführung des Zeitraumes der Wahlen entscheidet der Vorstand. Auf Antrag von 20 v.H. Mitgliedern kann eine Wahl beantragt werden.

 

§11 Ehrenmitglieder
(1) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit, wenn zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmen.
(2) Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.


§12 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Kassenprüfer, der nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein darf. Der Kassenprüfer hat die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Der Kassenprüfer erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwarts und des übrigen Vorstandes.


§13 Auflösung
(1) Über die Auflösung des Vereines entscheidet eine hierfür gesondert einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des Zweckes gemäß §2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins „DRK Landesverband Sachsen e.V., Wasserwacht Sachsen“, welcher die Mittel unmittelbar und ausdrücklich für die in § 2 dieser Satzung aufgeführten Zwecke zu verwenden hat.


Dresden, den 18.11.2021

Mitgliedsbeiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach Alter, Ausbildungsstand, Hallenmiete, Wettkämpfe u.ä.

Sie werden in den einzelnen Sportabteilungen separat festgelegt, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Die Beiträge teilen sich in eine einmalige Aufnahmegebühr für Auszubildende und Vollverdiener und in einen jährlichen Beitrag für die jeweilige Sportabteilung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir senden Ihnen gerne unsere Beitragsliste zu!

Wir sind

Mitglied im Landessportbund: 26156

 

Mitglied im SSVB: 260

 

im Vereinsregister Amtsgericht Dresden haben wir die Nummer: VR 1717

 

Körperschaftssteuernr.: 202/142/13215

 

Bankverbindungen:

 

Ostsächsiche Sparkasse Dresden

IBAN: DE10 8505 0300 3120 0507 08

BIC: OSDDDE81XX

 

Dresdner Volksbank

Raiffeisenbank eG

IBAN:DE55 8509 0000 2623 4010 09 

BIC: GENODEF1DRS

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